Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. PRÄAMBEL

  1. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Hafner Photography» (Stephanie Hafner) und der als Auftrag gebende Person erreicht werden.
  2. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
  3. Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
  4. Kunde: Der «Kunde» ist die Person oder das Unternehmen, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
  5. Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
  6. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, im Internet oder in sozialen Netzwerken gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotograf. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 
  2. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III. TERMINVEREINBARUNG, ANNULLIERUNGEN UND VERTRAGS-RÜCKTRITT

  1. Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Ein rechtlich bindendes Angebot erfolgt erst durch die Mitteilung der konkreten Auftragsdaten (Preis, Leistungsumfang und Termin) durch den Fotografen. Der Vertrag kommt durch die anschliessende Bestellung oder Terminreservation des Kunden (per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon) zustande.
  2. Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen gilt der Termin als verbindlich vereinbart und wird exklusiv für den Kunden reserviert. Da für diesen Zeitraum keine weiteren Aufträge angenommen werden können, ist eine kostenlose Annullierung nach erfolgter Reservation ausgeschlossen. Der Fotograf behält sich vor, bereits entstandene Aufwendungen oder den Verdienstausfall durch die Ablehnung anderer Aufträge in Rechnung zu stellen.
  3. Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf  berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
    • Bis und mit 21 Tage vor dem Termin: 25% des Shooting-Betrages
    • Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 50% des Shooting-Betrages
    • Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 75% des Shooting-Betrages
    • Bis und mit 2 Tage vor dem Termin: 100% des Shooting-Betrages
  1. Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shootingtermin offeriert. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren aufgeführt verrechnet.
  2. Wird der Termin auf Grund ungünstigen Witterungsverhältnissen verlegt (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.), tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen. Sollte der Kunde auf die Durchführung des Shootings bestehen und das Shootings wird wegen schlechten Witterungsverhältnissen abgebrochen, wird ein zweiter Termin nur durch eine zusätzliche Gebühr für weitere Aufwände und Anfahrt durchgeführt. Diese Gebühr wird jeweils mit dem Kunden einzeln besprochen.
  3. Der Fotograf übernimmt keine Gewährleistung für spezifische äussere Einflüsse, Witterungsbedingungen (z.B. Sonnenschein/Lichtstimmung), klimatische Verhältnisse (z.B. Temperaturen), die Bodenbeschaffenheit (z.B. nasse Wiesen, Schlamm), den Zustand der Vegetation oder das Tierverhalten (z.B. Lichtstimmung, Temperaturen, Farbe oder Zustand der Flora, Bodenbeschaffenheit, Insektenaufkommen. Die Umsetzung spezifischer Motivwünsche, Posen oder Bildideen (z. B. Bewegungs- oder Reitbilder, Zirkuslektionen) kann nicht garantiert werden, da diese massgeblich von der Mitwirkung des Tieres, den unvorhersehbaren Gegebenheiten vor Ort (z. B. bauliche Hindernisse, Einschränkungen durch Dritte) oder der Witterung abhängen. Solche natürlichen oder unvorhersehbaren Einflüsse sowie das subjektive ästhetische Empfinden des Kunden stellen keinen Grund für eine kostenlose Terminverschiebung oder einen Vertragsrücktritt dar, sofern die technische Durchführung des Shootings möglich ist. Der Fotograf wird in diesen Fällen angemessene Alternativen (z. B. andere Motive, Posen oder Locations) vorschlagen; lehnt der Kunde diese ab oder sagt den Termin aufgrund der genannten Umstände ab, bleiben die Absagegebühren in vollem Umfang geschuldet.
  4. Sollte das Shooting aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen (z. B. Krankheit), nicht durchgeführt werden können, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn kein Alternativtermin gefunden werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IV. VERGÜTUNG, HONORAR

  1. Die Leistungen werden auf Basis eines Stundensatzes, Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) berechnet. Erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich; notwendige Kostenerhöhungen sind dem Kunden anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf Basis des vereinbarten Zeithonorars bzw. eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars geschuldet.
  2. Sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Nebenkosten und Auslagen (insbesondere Reisekosten, Spesen, Honorare für Hilfspersonen oder Modelle, Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudios, Aufnahmelocations sowie Requisiten) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu leisten, wenn das gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.
  3. Der Kunde hat vor dem Shooting ein spezifisches Shooting-Paket zu wählen. Ein Upgrade auf ein höheres Shooting-Paket ist nach dem Shooting ausgeschlossen.
  4. Sämtliche Leistungen (Fotoshootings, Bildbearbeitungen, physische Produkte, Nachbestellungen usw.) erfolgen ausschliesslich gegen Vorkasse. Die Zahlungsfrist richtet sich nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum (30 Tage oder kürzer). In jedem Fall müssen Zahlungen für Shootings vollständig vor dem Termin und Zahlungen für Bilddaten oder Produkte vollständig vor deren Auslieferung eingegangen sein. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen oder Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
  5. Eine Ratenzahlung ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich und auf maximal drei Monatsraten begrenzt. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– pro Rate erhoben. Bei Zahlungsverzug einer einzelnen Rate wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die finale Auslieferung der fotografischen Arbeit sowie die Einsicht in die Auswahlgalerie erfolgen erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher Raten.
  6. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:
  7. 1. Mahnung: CHF 0.–
  8. 2. Mahnung: CHF 25.–
  9. 3. Mahnung: CHF 50.–
  10. Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–, sowie die Kosten für die Betreibung (abhängig vom Schuldbetrag) fällig. Allfällige weitere Kosten für das Betreibungsverfahren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

V. LEISTUNGSSTÖRUNG

  1. Verspätungen des Kunden sowie Wartezeiten, die nicht von dem Fotografen zu verantworten sind, werden von der vereinbarten Shooting-Dauer abgezogen. Es besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Verlängerung der Shooting-Zeit oder einen Ersatztermin zur Nachholung der verlorenen Zeit. Es werden keine Kosten aufgrund von Wartezeiten rückerstattet.
  2. Die in den Paketen oder Offerte angegebene Shootingdauer ist ein Richtwert und dient der Orientierung. Sie beinhaltet nicht nur die eigentliche Fotozeit, sondern auch die Vorbereitung, Beratung, Anfahrt und den gesamten organisatorischen Aufwand. Wird das Shooting vor Ablauf der angegebenen Dauer beendet, sei es aufgrund des Tierverhaltens, der Wünsche des Kunden oder weil alle gewünschten Aufnahmen bereits entstanden sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder eine Anrechnung der Restzeit. Ein zweiter Termin zur «Einlösung verbleibender Zeit» ist ausgeschlossen.
  3. Für Fotoshootings gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z. B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Wenn gewünscht, wird ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten und evt. Gebühren für weitere Leistungen anfallen können.
  4. Beträgt die Verspätung des Kunden mehr als 30 Minuten oder erscheint dieser ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Shooting-Betrag inkl. Anfahrtsgebühren zu 100 % in Rechnung zu stellen.

VI. NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES KUNDEN

Für Privatkunden (B2C):
  1. Der Kunde ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke (z.B. Fotoabzüge oder persönliche Social Media Accounts) in Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.Eine kommerzielle Nutzung der Fotos (mit Gewinnerzielungsabsicht) und/oder die Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Hierfür ist ein zusätzlicher Vertrag, welcher die finanzielle Abgeltung regelt, notwendig.
  2. Für den Internetauftritt von Privatkunden dürfen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Bilder (mit Wasserzeichen) verwendet werden. Im unmittelbaren Bezug zum Foto ist der Name des Fotografen und eine Verlinkung zur Website und/oder zu den sozialen Netzwerken anzubringen.
  3. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber der fotografischen Arbeit zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Für Geschäftskunden (B2B):
  1. Mit dem vereinbarten Honorar wird ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für die im Buchungsvertrag konkret vereinbarten Zwecke eingeräumt (z. B. Website, Social Media, Printprodukte). Die Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung ausserhalb der vereinbarten Zwecke ist nur mit schriftlicher Zustimmung und gegen zusätzliche Vergütung erlaubt. Im Buchungsvertrag wird ausdrücklich festgehalten, ob und in welchem Umfang eine Weitergabe an Dritte erfolgen darf (z. B. Partnerunternehmen, Sponsoren, Medien).
  2. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, den Fotografen im Impressum seiner Unternehmens-Website namentlich zu nennen und die Website des Fotografen (www.hafnerphotography.ch) zu verlinken. Eine gesonderte Nennung oder Verlinkung auf Social Media ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtend.
Gemeinsame Bestimmungen:
  1. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars entsprechend des Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  3. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  4. Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing, einer anders gearteten Bearbeitung oder Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
  5. Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
  6. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

VII. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es obliegt dem Kunden insbesondere die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release), des Tierbesitzers (Property Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde Personen, Tiere oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
  3. Die Aufnahmen werden nach Beendigung des Fotoshootings innerhalb angemessener Frist durch den Fotografen auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Kunde trifft darin innerhalb eines Monats die Bildauswahl. Danach wird diese Galerie von dem Fotografen offline genommen. Erfolgte bis zum Offlinenehmen keine Auswahl des Kunden, so wird für ein erneutes zur Verfügung stellen der Auswahlgalerie eine Servicepauschale von 40.– CHF angesetzt.

VIII. REFERENZEN, NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES FOTOGRAFEN

Für Privatkunden (B2C):
  1. Der Fotograf behält das Recht, Aufnahmen, auf denen keine Personen erkennbar sind, in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung zu gewähren oder Exemplare weiterzugeben. Wünscht der Kunde dies nicht, ist dies dem Fotografen vor dem Shooting schriftlich mitzuteilen. Für den Entzug dieser Nutzungsrechte fällt eine zusätzliche Pauschale von CHF 250.– an. Von dieser Regelung ausgenommen sind TFP-Shootings, da der Fotograf die Leistung kostenlos erbringt und als Honorar drei bearbeitete Fotos zur Verfügung stellt. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen das Tier als Model zur Verfügung gestellt wird, da der Besitzer hierfür bereits ein Honorar erhält.
Für Geschäftskunden (B2B):
  1. Tieraufnahmen ohne erkennbare Logos, Marken, Produkte oder Mitarbeiter dürfen vom Fotografen ebenfalls für Eigenwerbung und den Weiterverkauf (z. B. Bildagenturen, Zeitschriften) genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte ein Geschäftskunde den Entzug dieser Nutzungsrechte wünschen, ist hierfür eine gesonderte Vereinbarung notwendig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Umfang und Art des Auftrags sowie nach Unternehmensgrösse und wird individuell vereinbart.
  2. Ein vollständiger Rechtekauf (Buyout), der auch die Nutzung von reinen Tieraufnahmen durch den Fotografen ausschliesst, muss gesondert vereinbart und angemessen vergütet werden. Der Preis für ein Buyout richtet sich nach Nutzungsumfang (z. B. weltweit, unbegrenzt, exklusiv), Dauer, Medium und Unternehmensgrösse.
Gemeinsame Bestimmungen:
  1. Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

IX. LEISTUNG DES FOTOGRAFEN

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Komposition zu. 
  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.) seiner Wahl einsetzen.
  3. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
  4. Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.
  5. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung sowie die Bildauswahl oder Bildbearbeitung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei «nicht Gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurückerstattet. Wünsche können geäussert, müssen aber nicht berücksichtigt werden, sofern diese nicht vor dem Shooting in schriftlicher Form vorliegen und vom Fotografen bestätigt wurden. 
  6. Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt. Es ist die Aufgabe des Kunden, vor Bestellung von Fotomaterialien die digitalen Vorlagen genau in Augenschein zu nehmen. Details, welche schon in den digitalen Vorlagen enthalten sind, stellen weder dort noch auf den hieraus hergestellten Fotomaterialien einen Mangel dar. 
  7. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Mit Übergabe der Daten an den Kunden trägt dieser die Verantwortung für etwaige Verschlechterungen oder Verlust. 
  8. Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus. Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stosszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  9. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  10. Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind keine Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigter Beanstandung besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.

X. HAFTUNG

  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung sowie für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Kunden vorgelegt. Der Kunde ist insoweit selbst verantwortlich, für die geplante Veröffentlichung relevante Drittrechte zu klären. Der Fotograf wird vom Kunden nur mit der Erstellung von solchen Fotos von Menschen, Tieren, Objekten und Vorlagen beauftragt, bei denen der Kunde die Klärung von etwaigen relevanten Drittrechten übernommen hat. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen zur Eigenwerbung durch den Fotografen. Der Kunde hält den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Bei Geschäftskunden ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Einverständniserklärungen insbesondere von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten einzuholen.
  3. Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl (z. B. während einer Fotosession) ist der Fotograf von jeder Haftung befreit; Wertgegenstände sind entsprechend zu sichern. Werden ausgeliehene Gegenstände (z. B. Kamera, Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) des Fotografen durch den Kunden oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.
  4. Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Der Kunde ist während der gesamten Fotosession für den physischen sowie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Der Kunde/Halter des Tieres haftet für Unfälle und Schäden, die durch das Tier verursacht wurden. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten, haftet der Fotograf nicht. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.
  5. Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechten, in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität und Farben der Ergebnisse übernehmen. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der fotografischen Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  6. Der Fotograf haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall etc.) sowie für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Geschäftskunden beschränkt sich die Haftung im Falle einer Absage oder eines Ausfalls, den der Fotograf zu vertreten hat, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge; weitergehende Ansprüche (z. B. für Modelle, Locations, Anzeigenkampagnen) sind ausgeschlossen.
  7. Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen und Termine des Fotografen für beide Seiten zu berücksichtigen.

XI. GESUNDHEIT DES TIERES

  1. Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie der volle Shooting-Betrag in Rechnung gestellt.

XII. GUTSCHEINE

  1. Der Auftraggeber kann beim Fotografen Wertgutscheine erwerben. Diese Gutscheine repräsentieren ein Guthaben für Dienstleistungen des Fotografen. Gutscheine sind nicht an eine bestimmte Person gebunden und können von jedem eingelöst werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
  2. Gutscheine decken den aufgedruckten oder vereinbarten Wert ab. Sollten die Preise für Leistungen oder Zusatzkosten (z. B. Anfahrtskosten) zwischenzeitlich gestiegen sein oder der Gutscheinwert nicht ausreichen, ist der Beschenkte verpflichtet, die Differenz zum aktuellen Preis zusätzlich zu zahlen.
  3. Gutscheine können bis spätestens 5 Jahre nach ihrem Ausstellungsdatum eingelöst werden. Da es sich bei der Fotografie um eine handwerkliche und persönliche Dienstleistung handelt, für die gemäss Art. 128 OR die verkürzte Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt, sind sie nach Ablauf dieser Frist endgültig verfallen und können weder eingelöst noch erstattet werden.
  4. Gutscheine können weder beim Erwerb noch bei der Einlösung mit Rabattaktionen, Sonderangeboten oder bereits reduzierten Aktions-Paketen kombiniert werden. Eine Bezahlung von bereits rabattierten Leistungen oder Sonderangeboten mittels Gutschein ist somit ausdrücklich ausgeschlossen. Pro Buchung kann jeweils nur eine Vergünstigung (entweder Gutschein oder Rabattaktion) angerechnet werden.
  5. Aufgrund der betrieblichen Kapazitäten steht pro Monat nur ein begrenztes Kontingent für Gutschein-Einlösungen zur Verfügung (in der Regel 1–2 Termine). Die Terminvorgabe erfolgt nach Verfügbarkeit; ein Anspruch auf einen spezifischen Wunschmonat besteht nicht, sofern das monatliche Kontingent bereits erschöpft ist.

XIII. PREISÄNDERUNG

  1. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich Änderungen. Bei längerfristigen Buchungen sowie bei Einlösung von Gutscheinen können Preisänderungen aufgrund von Kostenentwicklungen erfolgen. Es gilt jeweils der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Preis.

XIV. DATENSCHUTZ

  1. Der Kunde stimmt der Speicherung und ggf, Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von fotografischen Arbeiten zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-Galerie, Abzüge, Produkte etc). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.
  2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  3. Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmässigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  4. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
  5. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. 

XV. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COACHING UND WORKSHOPS

I. Präämbel

  1. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Hafner Photography» (Stephanie Hafner) und Ihnen als Teilnehmer erreicht werden.

II. Definition

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Stephanie (nachfolgend Veranstalter genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Veranstalters durch den Teilnehmer.

III. Anmeldung und Zahlung

  1. Durch das Absenden einer Bestellung, der Vervollständigung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars und/oder Terminvereinbarung/Terminreservation per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Teilnehmer eine verbindliche Bestellung/einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch den Veranstalter dar, sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin für Mentoring/Coaching ist verbindlich und kann nur vom Veranstalter verschoben oder aufgehoben werden.
  2. Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Erscheint der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
  3. Der Platz ist bis zu 7 Wochentage nach Terminreservation/Auftragsbestätigung durch den Veranstalter reserviert. Zur verbindlichen Anmeldung muss der Teilnehmer innerhalb dieser 7 Wochentage ist der Gesamtbetrag oder eine Terminreservierungsgebühr von 50% bei den Online-Angeboten oder 450.– CHF bei offline Angeboten zu bezahlen. Im Falle einer Anzahlung ist der Restbetrag spätestens bis 2 Wochen vor dem Termin zu begleichen, falls nicht anders vereinbart. Die Überweisung ist zu richten auf angegebene Konto. Erst dann gilt der Platz als fest gebucht.
  4. Es gelten die zum jeweiligen Kurs ausgeschriebene Kursgebühr. Anreise, Übernachtung, Speisen und Getränke sind nicht im Preis enthalten.
  5. Im Preis enthalten sind die Leistungen, die in der Infobroschüre oder Webseite angegeben wurden.

IV. Stornierung

  1. Kostenlose Auftragsannullierungen/Absagen sind nur möglich, solange keine Terminvereinbarung/Terminreservation versendet wurde. Allfälliger Aufwendungen und/oder möglicher Verlust von anderen Aufträgen, dürfen vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  2. Wird das Mentoring/Coaching durch den Teilnehmer abgesagt entstehen Gebühren in folgender anteiliger Höhe des ursprünglichen Entgelts:
    • Bis und mit 21 Tage vor dem Termin: 40% des Betrages
    • Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 60% des Betrages
    • Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 100% des Betrages
  3. Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweiss (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Termin offeriert. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie oben aufgeführt verrechnet.
  4. Grundsätzlich findet der Termin auch bei schlechtem Wetter statt. Kann der Termin auf Grund von starkem Gewitter, Hagel, Stum usw. Nicht statt finden, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Ob der Termin wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Veranstalters.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, den Termin krankheitsbedingt oder wegen höherer Gewalt zu verschieben. Die bereits bezahlten Entgelte der Teilnehmer werden in einen Gutschein umgewandelt und berechtigen in dieser Höhe zur Teilnahme an einem Ausweichtermin.
  6. Ein Schadenersatzanspruch durch den Teilnehmer (z.B. Erstattung von Reise-, und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
  7. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seinen Platz an eine andere Person zu vergeben. In diesem Fall werden die vollen Gebühren zurückerstattet und dem neuen Teilnehmer in Rechnung gestellt.

V. Nutzungsrecht

  1. Das im Mentoring/Coaching entstandene Bildmaterial darf, wenn nicht anders vereinbart, durch den Teilnehmer für das eigene Portfolio genutzt werden aber nicht kommerziell vertrieben oder an Dritte weitergegeben werden.
  2. Die entstandenen Fotos dürfen genutzt und veröffentlicht werden, sowie zur öffentlichen Erweiterung des Portfolios (Website, soziale Netzwerke usw.) dienen, wenn folgende Richtlinien eingehalten werden:
    • Das entstandene Fotomaterial zeigt keine Szene oder Momentaufnahmen, auf denen das Motiv schlecht oder negativ zur Geltung kommt.
    • Wenn nicht anders vereinbart muss der Zusatz «Mentorship mit Hafner Photography» muss bei jeder Veröffentlichung in allen Medien sichtbar erkennbar am oder auf dem Bild platziert werden (z.B. in Bildunterschrift, Beschreibung o.ä.).
  3. Gilt für Kurse/Coachings mit integriertem Praxisteil: Den Teilnehmern ist es freigestellt, ob sie nach dem Kurs den Pferdehaltern Fotos zur Verfügung stellen. Als Dankeschön für den Einsatz der Pferde und Location würden sich Veranstalter/Pferdebesitzer sehr freuen, wenn sie Fotos für private Zwecke sowie Zwecke der Eigenwerbung (Verkaufspferde, Gestütswerbung, Hengstpräsentation o.ä.) erhielten. Der Veranstalter kann diese sammeln und an den Empfänger weiterleiten.
  4. Alle Rechte an den Seminarunterlagen liegen beim Veranstalter. Ein Kopieren, Verbreiten und Veröffentlichen der Unterlagen ist nicht gestattet.

VI. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, Schäden an Teilnehmern, Material, Gerätschaften sowie an verlorenen persönlichen Gegenständen des Teilnehmers während der Veranstaltung.
  2. Bei Abbruch durch den Teilnehmer wegen körperlicher Beschwerden oder Krankheit während der Veranstaltung könne die Reise- und Kursgebühr nicht erstattet werden.

VII. Ertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten, ohne Zustimmung des Veranstalters erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der auf dem Kurs/Coaching/Mentoring durch den Teilnehmer angefertigten Fotografien, ist eine Strafe in Höhe der fünffachen Kursgebühr zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Vermerk auf den Fotoarbeiten des Teilnehmers, ist ein Aufschlag in Höhe von 150% auf die Kursgebühr zu zahlen.
  3. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verstösst, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Reise- und Kursgebühren ist in dem Fall ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

VIII. Datenschutz

  1. Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von dem Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Teilnehmer per Mail und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
  3. Solange der Teilnehmer nicht widerspricht, ist der Veranstalter darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Teilnehmers, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an info@test.hafnerphotography.ch
  4. Des Weiteren gelten die üblichen Datenschutzbestimmungen auf: https://test.hafnerphotography.ch/datenschutzerklaerung/

IX. Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Schweiz als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Veranstalters.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  4. Auf Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.
  5. Die AGB gelten für alle von Veranstalter durchgeführte Angebote und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebote und Leistungen des Veranstalters durch den Teilnehmer.
  6. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen des Veranstalters, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SHOP

I. Geltungsbereich

  1. Für alle Bestellungen über diese Webseite gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Als Konsumentin oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, welche mit Hafner Photography geschäftliche Beziehungen pflegt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.
  3. Hafner Photography behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
  4. Der Betreiber dieses Internetauftritts ist Hafner Photography.

II. Informationen auf dieser Webseite

  1. Hafner Photography beinhaltet Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.hafnerphotography.ch Produktbeschreibungen, Abbildungen, Illustrationen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) dienen der Illustration und sind als Näherungswerte zu verstehen und sind unverbindlich. Sie stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Hafner Photography bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Hafner Photography weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
  2. Sämtliche Angebote auf dieser Webseite gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
  3. Hafner Photography kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

III. Preise

  1. Die auf Hafner Photography angegebenen Verkaufspreise stellen Endpreise dar und beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer und allfällige weitere gesetzliche Abgaben wie vorgezogene Recyclinggebühren (VRG) oder Urheberrechtsabgaben bei Elektronikgeräten. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF).
  2. Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.
  3. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann Hafner Photography Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.

IV. Vertragsabschluss

  1. Die Produkte und Preise auf dieser Webseite gelten als unverbindliche Angebote.
  2. Mit der Bestellung über diese Webseite inklusive der Annahme dieser AGB gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Hafner Photography versendet daraufhin eine automatische Bestelleingangsbestätigung per Email, welche bestätigt, dass das Angebot des Kunden bei Hafner Photography eingegangen ist. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Wo nicht anders vermerkt, gibt es kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald Hafner Photography eine Annahmeerklärung per Email versendet, worin der Versand der bestellten Produkte oder Dienstleistungen bestätigt wird.
  4. Bestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme: Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Waren verfügbar sind, ausgeliefert. Ergibt sich, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist Hafner Photography berechtigt, die Bestellung nicht oder nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. In einem solchen Fall wird Hafner Photography den Kunden per Email informieren. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Hafner Photography eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit.

V. Zahlungsmöglichkeiten und Eigentumsvorbehalt

  1. Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
  2. Hafner Photography behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen.
  3. Hafner Photography kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 20.- pro Mahnung erheben.
  4. Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Hafner Photography.
  5. Lieferung, Prüfpflicht, Mängelrüge und Rücksendung
  6. Die Lieferungen werden per Post oder Kurierdienst an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt.
  7. Hafner Photography ist bemüht möglichst kurze Lieferfristen einzuhalten. Allfällig in der Bestellbestätigung angegebene Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Hafner Photography ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Versandkosten werden in diesem Fall dem Kunden nur einmal berechnet.
  8. Der Versand der Rechnung, soweit Lieferung gegen Rechnung angeboten wird, erfolgt nach Wahl von Hafner Photography per Email oder auf dem Postweg.
  9. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann Hafner Photography den Vertrag nach einer Mitteilung per Email an den Kunden und unter Einhalten einer angemessenen Nachfrist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für die Hafner Photography Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder Email an die Adresse im Impressum Anzeige zu machen.
  11. Rücksendungen an Hafner Photography erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an die von Hafner Photography angegebene Rücksendeadresse Impressum zu schicken.
  12. Ergibt sich bei der Prüfung durch Hafner Photography, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Hafner Photography die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

VI. Widerrufsrecht und Rückgabe

  1. Es wird ausdrücklich auf die separate Widerrufsbelehrung und Rückgaberegelung für Verbraucher verwiesen.

VII. Gewährleistung

  1. Hafner Photography bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt Hafner Photography während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des vom Kunden erworbenen Gegenstandes. Es liegt im Ermessen von Hafner Photography die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
  2. Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile (z.B. Batterien, Akkus, etc.) wegbedungen.
  3. Hafner Photography ist es nicht möglich, Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sowie für die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit der Webseite, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalten abzugeben. Insbesondere wird weder zugesichert, noch garantiert, dass durch die Nutzung der Webseite keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz von Hafner Photography sind.

VIII. Haftung

  1. Hafner Photography schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Hafner Photography und gegen allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Hafner Photography haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
  2. Hafner Photography benutzt Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. Hafner Photography kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen, noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.

IX. Verbreitung / Vervielfältigung / Urheberrecht

  1. Der Firma Hafner Photography steht das Urheberrecht an allen Produkten zu. Zudem liegt das Vervielfältigungsrecht bei der Firma selbst. Die Produkte jeglicher Art sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Käufers bestimmt.
  2. Die Weitergabe an Dritte und das Vervielfältigen eines Datenträgers jeglicher Art (DVD, USB Stick, Download) ist unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt.

X. Datenschutz

  1. Hafner Photography darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
  2. Die Datenschutzbestimmungen sind im Einzelnen unter folgendem Link abrufbar: https://test.hafnerphotography.ch/datenschutzerklaerung/

XI. Teilungültigkeit

  1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

XII. Weitere Bestimmungen

  1. Hafner Photography behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.
  2. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.

XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis, inkl. dieser AGB, untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen internationalen Privatrechts, insbesondere unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand ist Flüh, Kt. Solothurn, Schweiz, wobei Hafner Photography berechtigt ist, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtstand zu belangen.